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Jana Kocourek
Hechtstraße 30
01097 Dresden

Telefon:
+49 351 2167147
Telefax:
+49 351 2167145
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des korrekturbueros mit seinen Auftraggebern. Die AGB werden von dem Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

§2 Angebote und Aufträge

Angebote des korrekturbueros sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Verträge über Fertigstellungsfristen sowie Änderungen und Ergänzungen der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des korrekturbueros verbindlich.

Der Auftrag für das Korrekturlesen oder Lektorat ist angenommen, wenn der Auftraggeber eine (schriftliche) Mitteilung erhalten hat, in der das korrekturbuero die Annahme des Auftrags bestätigt. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 6 dieser AGB.

§3 Vertragsgrundlagen

Der Bearbeitung der Texte durch das korrekturbuero liegen (wenn nicht anders vereinbart) die Regeln für die geschriebene (bzw. gesprochene) deutsche Gegenwartssprache zugrunde, wie sie das amtliche Regelwerk (Duden) bzw. entsprechende Fachwörterbücher vorgeben.

§4 Rechte und Pflichten des korrekturbueros

Die korrigierten Texte werden als E-Mail-Anhang oder als Diskette an den Auftraggeber zurück gesendet. Entstehen zusätzliche Kosten durch den Versand der Texte in ausgedruckter Form auf Papier als Fax oder per Post (Einschreiben etc.), werden diese vom Auftraggeber übernommen.

Das korrekturbuero haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen von Seiten des korrekturbueros sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Die Auftraggeberin ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

Das korrekturbuero ist nicht haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler oder missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

§5 Rechte und Pflichten des Kunden

Dem Auftragsschreiben sollten folgende Unterlagen beigefügt sein:
• der zu bearbeitende Text (möglichst als Datei),
• die Festlegung, in welcher Form der Text bearbeitet werden soll (Orthographie-, Grammatik-Prüfung oder darüber hinaus Stil-, Argumentationsprüfung),
• die Rechtschreibnorm (alt oder neu),
• alle Sonderaufträge,
• Terminvorstellungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.

§6 Preise, Rechnung und Zahlungsziel

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.

Das korrekturbuero berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Textbearbeitung unmittelbar nach der Fertigstellung. Der Rechnungs-betrag ist innerhalb von 20 Tagen nach dem Tag der Rechnungs-stellung fällig. Hat der Rechnungsbetrag das korrekturbuero nicht innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem korrekturbuero Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat das korrekturbuero das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen.

§7 Lieferfristen

Termine werden zwischen dem korrekturbuero und dem Auftraggeber vereinbart. Ist kein konkreter Termin vereinbart, ist der Auftrag in einem angemessenem Zeitraum zu erfüllen. In diesem Fall haftet das korrekturbuero nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Fristversäumnis entstehen.

Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich das korrekturbuero, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer erheblichen Terminüberschreitung das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, jedoch ohne dass er von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden wird.

§8 Vertraulichkeit

Das korrekturbuero verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Das korrekturbuero haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.

Das korrekturbuero ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.

Das korrekturbuero ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche der Auftraggeberin oder des Auftraggebers aufzubewahren.

§9 Haftung

Das korrekturbuero verpflichtet sich zur Ablieferung eines fehlerlosen Textes. Die Textbearbeitung gilt dann als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber zurückgesandt wurde, eine Einwendung erfolgt ist.

Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber den Mangel innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist zu reklamieren. Der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der möglichst genauen Beschreibung des Mangels eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

Das korrekturbuero haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nicht haftbar gemacht werden kann das korrekturbuero für mittelbare Schäden, die durch eine mangelhafte Textbearbeitung seitens des Auftraggebers entstehen. Insgesamt haftet das korrekturbuero nur bis zur Höhe des für die Korrektur- oder Lektoratsleistung in Rechnung gestellten Betrages.

Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom korrekturbuero bearbeiteten Dokumente in der Software der Auftraggeberin oder des Auftraggebers entstehen, haftet das korrekturbuero ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.

§10 Schlussbestimmungen

Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem von der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem korrekturbuero und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Dresden ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem korrekturbuero ergeben.

Stand: 28. Mai 2003


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